Kosten, Budget und Förderung
Förderprogramme für Digitalisierung und KI im Überblick
Von techagenturen.de-Redaktion · Aktualisiert am 25. September 2026 · 7 Min. Lesezeit
Das Wichtigste in Kürze
Aktuelle Förderprogramme von Bund und Ländern für Digitalisierung und KI: Zielgruppe, Förderhöhe und offizielle Quelle, Stand September 2026. Für Digitalisierungs- und KI-Projekte im Mittelstand stehen 2026 sowohl Bundesprogramme wie der KfW-Förderkredit Digitalisierung und die BAFA-Beratungsförderung als auch mehrere Landesprogramme offen, während bekannte frühere Zuschüsse wie go-digital und Digital Jetzt ausgelaufen sind. Die Förderhöhe reicht von wenigen tausend Euro Zuschuss für Beratung bis zu mehreren Millionen Euro Förderkredit für größere Vorhaben. Fast alle Programme setzen voraus, dass der Antrag vor Beauftragung der Agentur gestellt und bewilligt wird, deshalb sollte jedes Programm vor der Antragstellung direkt bei der bewilligenden Stelle geprüft werden.
Inhalt
Wie Förderprogramme für Digitalisierung und KI funktionieren
Öffentliche Förderung für Digitalisierungs- und KI-Vorhaben kommt in zwei Grundformen. Ein Zuschuss ist ein nicht rückzahlbarer Betrag, meist ein Prozentsatz der förderfähigen Kosten bis zu einer Obergrenze. Ein Förderkredit ist ein zinsvergünstigtes Darlehen, oft ergänzt um einen Tilgungszuschuss, also einen Teil der Kreditsumme, der nicht zurückgezahlt werden muss. Für den Auftraggeber einer Agentur kommt ein dritter Punkt hinzu: Bei den meisten Programmen muss der Antrag gestellt und in der Regel bewilligt sein, bevor die Agentur beauftragt wird oder das Vorhaben beginnt. Wer zuerst einen Vertrag unterschreibt oder eine Rechnung bezahlt und danach den Antrag stellt, verliert den Förderanspruch für das gesamte Vorhaben. Ein Beispiel: Ein Handwerksbetrieb plant eine neue Auftragsverwaltung und lässt sich vorab ein Angebot einer Agentur erstellen, unterschrieben wird der Auftrag aber erst, nachdem die Förderzusage vorliegt. Ein Angebot oder Kostenvoranschlag der Agentur lässt sich meist problemlos vor der Antragstellung einholen, dafür eignet sich zum Beispiel ein Lastenheft, das den Leistungsumfang für die Antragsunterlagen beschreibt. Wie hoch das Budget für ein solches Vorhaben realistisch ausfällt, zeigt der Beitrag zu Budgets nach Projektart.
Bundesprogramme für Digitalisierung und KI
Auf Bundesebene stehen aktuell vor allem ein Förderkredit der KfW und ein Beratungszuschuss der BAFA offen.
| Programm | Träger | Zielgruppe | Förderhöhe | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| ERP-Förderkredit Digitalisierung (511, 512) | KfW | Freiberufler, KMU und größere Mittelständler bis 500 Mio. Euro Konzernumsatz | Kredit bis 7,5 Mio. Euro (Stufe 1) bzw. bis 25 Mio. Euro (Stufe 2 und 3), Tilgungszuschuss von 3 bis 5 Prozent, maximal 200.000 Euro, je nach Stufe | KfW, Stand September 2026 |
| Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (vormals „Förderung unternehmerischen Know-hows“) | BAFA | KMU und Freiberufler mit Sitz in Deutschland, bis 249 Beschäftigte | Zuschuss 50 Prozent in den alten Bundesländern und Land Berlin, 80 Prozent in den neuen Bundesländern (ohne Berlin), maximal 1.750 bzw. 2.800 Euro bei einer Bemessungsgrundlage von 3.500 Euro Beratungskosten, Richtlinie gültig bis 31.12.2026 | BAFA, Stand September 2026 |
Der KfW-Kredit läuft über die Hausbank und finanziert Investitionen und Betriebsmittel für Digitalisierungsprojekte, von neuer Software über Prozessdigitalisierung bis zu KI-Anwendungen, in drei Stufen mit steigenden Anforderungen an den Innovationsgrad. Förderfähig sind je nach Vorhaben etwa Individualsoftware, eine Migration in die Cloud oder eine KI-Strategieberatung, sofern Zielgruppe und Fördergegenstand des jeweiligen Programms passen. Die BAFA-Förderung deckt dagegen ausschließlich strategische Beratung, etwa zur Digitalisierungs- oder KI-Roadmap, nicht die eigentliche Programmierung. Gefördert wird zudem nur die Beratung durch einen bei der BAFA gelisteten, autorisierten Berater, eine übliche Softwareagentur zählt in aller Regel nicht dazu, kann aber mit einem zugelassenen Berater kooperieren.
Landesprogramme im Überblick
Die Programme der Länder unterscheiden sich stark in Zielgruppe, Förderhöhe und Verfahren, und sie ändern sich häufiger als Bundesprogramme. Die folgende Auswahl ist auf vier Länder mit aktuell verifiziert offenen Programmen begrenzt, für alle anderen Länder lohnt eine direkte Anfrage bei der jeweiligen Landesförderbank.
| Land | Programm | Träger | Zielgruppe | Förderhöhe | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Digitalisierungsfinanzierung | L-Bank | KMU und größere Mittelständler bis 500 Mio. Euro Jahresumsatz mit Sitz in Baden-Württemberg | Förderkredit von 10.000 Euro bis 5 Mio. Euro, bis 25 Mio. Euro für größere Unternehmen, Tilgungszuschuss bis 5 Prozent je nach Stufe | L-Bank, Stand September 2026 |
| Bayern | Digitalbonus Bayern (Standard und Plus) | Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie | Kleine Unternehmen mit Betriebsstätte in Bayern, unter 50 Beschäftigten, Jahresumsatz oder Bilanzsumme bis 10 Mio. Euro | Zuschuss bis 50 Prozent, Standard bis 7.500 Euro, Plus bis 30.000 Euro bei besonderem Innovationsgehalt, Programm läuft bis 31.12.2027 | Digitalbonus Bayern, Stand September 2026 |
| Nordrhein-Westfalen | Mittelstand Innovativ & Digital, MID-Digitalisierung | NRW.BANK | KMU mit Sitz in NRW, die digitale Produkte auf Basis von Schlüsseltechnologien wie KI, maschinellem Lernen oder AR/VR entwickeln | Zuschuss 50 Prozent, zwischen 4.000 und 15.000 Euro, monatliches Losverfahren mit deutlich mehr Interessenten als verfügbaren Plätzen | NRW.BANK, Stand September 2026 |
| Hessen | Distr@l | WIBank mit dem Hessischen Ministerium für Digitalisierung und Innovation | Start-ups, KMU sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Hessen | Je nach Förderlinie 50 bis 100 Prozent, Förderbeträge von 100.000 bis 1 Mio. Euro, zweistufiges Verfahren mit Projektskizze vorab | WIBank, Stand September 2026 |
Bei Distr@l und bei der NRW-Förderung liegt der Schwerpunkt auf der Entwicklung eigener digitaler Produkte, nicht auf der Digitalisierung interner Abläufe, das schränkt den Kreis der förderfähigen Projekte spürbar ein. Bei MID-Digitalisierung kommt hinzu, dass die monatlichen Plätze im Losverfahren regelmäßig deutlich überzeichnet sind, ein einzelner Fehlversuch ist also kein Grund, das Programm abzuschreiben. Vor einer Bewerbung lohnt der Blick in die vollständige Förderrichtlinie, die genauen Fristen und Auswahlkriterien stehen dort. Für Bundesländer, die hier nicht aufgeführt sind, sowie für ergänzende Kreditlinien neben den genannten Zuschussprogrammen lässt sich der aktuelle Stand am zuverlässigsten direkt bei der jeweiligen Landesförderbank erfragen, etwa bei der LfA Förderbank Bayern, der Investitionsbank Berlin oder der Investitionsbank des Landes Brandenburg. Landesprogramme werden häufiger angepasst als Bundesprogramme, ein Programm, das vor einem Jahr noch lief, kann inzwischen ausgelaufen oder durch ein neues ersetzt worden sein, in Berlin etwa wurden sowohl die Digitalprämie Berlin als auch der Berliner InvestitionsBONUS inzwischen eingestellt.
Warum go-digital und Digital Jetzt heute nicht mehr weiterhelfen
Zwei Programme, die in älteren Ratgebern und Agentur-Angeboten noch häufig auftauchen, existieren nicht mehr. Go-digital, ein Zuschuss von bis zu 50 Prozent und maximal 16.500 Euro für Digitalisierungsberatung, ist mit Ablauf der Förderrichtlinie zum 31.12.2024 ausgelaufen, ein bundesweiter Nachfolger wurde nicht aufgelegt. Digital Jetzt, das Investitionen und Mitarbeiterqualifizierung mit 30 bis 50 Prozent und bis zu 50.000 Euro förderte, nahm nach dem 31.12.2023 keine neuen Anträge mehr an, das zugehörige Förderportal wurde zum 31.03.2026 endgültig abgeschaltet. Als kostenlose, aber nicht monetäre Alternative verweist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) auf die Mittelstand-Digital Zentren, ein bundesweites Netzwerk mit produktneutraler Beratung zu Digitalisierung, KI und IT-Sicherheit ohne eigene Zuschusskomponente.
Was vor der Antragstellung zu klären ist
- Prüfen, welches Bundesprogramm und welches Landesprogramm für den Firmensitz, die Unternehmensgröße und das konkrete Vorhaben infrage kommen, die Kriterien unterscheiden sich je Programm erheblich.
- Ein Angebot oder einen Kostenvoranschlag der Agentur einholen, ohne den Auftrag schon zu erteilen, viele Antragsformulare verlangen eine Kostenschätzung.
- Den Antrag stellen und die Bewilligung abwarten, bevor der Vertrag mit der Agentur unterschrieben oder mit der Arbeit begonnen wird.
- Bei Kombination mehrerer Programme die beihilferechtlichen Grenzen im Blick behalten, eine Kumulierung ist oft nur bis zu einer bestimmten Obergrenze zulässig, das prüft die bewilligende Stelle im Einzelfall.
- Belege für den späteren Verwendungsnachweis von Anfang an sammeln, dazu gehören Angebote, Rechnungen und Zahlungsnachweise.
- Prüfen, ob die gewählte Agentur bereits Erfahrung mit geförderten Projekten hat und Nachweise dazu im Profil oder auf Nachfrage vorlegen kann, der Fragenkatalog fürs Erstgespräch hilft bei der Auswahl.
Typische Stolperfallen bei der Beantragung
Der häufigste Fehler ist die Reihenfolge: Ein Unternehmen beauftragt eine Agentur, weil das Projekt dringend ist, und stellt den Förderantrag erst danach, wenn die erste Rechnung schon da ist. Damit ist die Förderfähigkeit für dieses Vorhaben verloren, unabhängig davon, wie gut das Projekt sonst zum Programm gepasst hätte. Ein zweiter Stolperstein ist der Sitz des Unternehmens: Landesprogramme fördern in der Regel nur Betriebsstätten im jeweiligen Bundesland, ein Firmensitz in einem Nachbarland reicht nicht, selbst wenn die Muttergesellschaft dort ansässig ist. Drittens wird die Zielrichtung des Programms manchmal falsch eingeschätzt, ein Programm für die Entwicklung digitaler Produkte fördert keine interne ERP-Einführung, auch wenn beides technisch anspruchsvoll ist. Ein vierter Punkt betrifft die Dokumentation: Wird der Verwendungsnachweis erst am Ende des Projekts zusammengesucht, fehlen oft einzelne Angebote oder Zahlungsbelege aus der Anfangsphase, was die Auszahlung verzögert oder Teile der Förderung kostet. Wer unsicher ist, ob ein Vorhaben zum Programm passt, klärt das vor der Antragstellung telefonisch mit der bewilligenden Stelle, nicht erst nach einer Ablehnung.
Die Angaben in diesem Beitrag entsprechen dem Stand September 2026. Fördersätze, Fristen und Zielgruppen ändern sich regelmäßig, und Programme können auslaufen oder neu aufgelegt werden. Prüfen Sie vor jeder Antragstellung direkt bei der zuständigen Förderbank oder Behörde, ob die genannten Bedingungen noch gelten. Über eine Anfrage lassen sich zudem unverbindlich Angebote mehrerer Agenturen einholen, die sich als Kostenvoranschlag für einen Förderantrag eignen.
Häufige Fragen
Muss der Förderantrag vor der Beauftragung der Agentur gestellt werden?
Bei den meisten Programmen ja. Wird die Agentur beauftragt oder eine Leistung bezahlt, bevor der Antrag gestellt und meist auch bewilligt ist, entfällt die Förderfähigkeit für das gesamte Vorhaben. Ein unverbindliches Angebot oder ein Kostenvoranschlag lässt sich dagegen üblicherweise vor der Antragstellung einholen und für die Antragsunterlagen nutzen.
Gibt es noch einen bundesweiten Nachfolger für go-digital?
Nein, einen direkten Nachfolger auf Bundesebene gibt es nicht. Go-digital ist zum 31.12.2024 ausgelaufen, Digital Jetzt nahm bereits seit Anfang 2024 keine neuen Anträge mehr an. Als Alternative bleiben die kostenlose, aber nicht monetäre Beratung der Mittelstand-Digital Zentren sowie die aktuell offenen Programme von KfW, BAFA und den einzelnen Bundesländern.
Kann man einen Zuschuss und einen Förderkredit gleichzeitig nutzen?
Grundsätzlich ist das möglich, allerdings gelten beihilferechtliche Obergrenzen für die Kombination öffentlicher Förderungen auf dasselbe Vorhaben. Ob und in welcher Höhe sich zwei Programme kombinieren lassen, prüft die jeweils bewilligende Stelle im Einzelfall, am besten vor der Antragstellung bei beiden Stellen gleichzeitig anfragen.
Fördert BAFA auch die eigentliche Softwareentwicklung?
Nein, die BAFA-Förderung deckt strategische Unternehmensberatung ab, etwa zur Digitalisierungs- oder KI-Roadmap, durchgeführt von einem bei der BAFA gelisteten Berater. Die anschließende Programmierung oder Systemintegration durch eine Agentur fällt nicht unter diese Förderung, dafür kommen eher der KfW-Förderkredit oder ein passendes Landesprogramm infrage.
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